Das Bistum Magdeburg ist weitgehend mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt identisch. Darüber hinaus gehören kleine Gebiete im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen zum Bistum.
In allen drei Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Religionsunterricht.
In Sachsen-Anhalt ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach mit Wahlrecht. Die Erziehungsberechtigten bzw. die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler wählen frei von ihrer Kirchenzugehörigkeit aus dem Angebot des Katholischen und Evangelischen religionsunterrichts sowie des Ethikunterrichts. Der Religionsunterricht wird in Schulen und Gemeinderäumen erteilt.
Für die Organisation und Durchführung des konfessionellen Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt gibt es für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern folgende Handreichung.
Im Freistaat Sachsen ist der Religionsunterricht ebenfalls ordentliches Lehrfach. Entsprechend der Kirchenzugehörigkeit nehmen die Schülerinnen und Schüler automatisch am Religionsunterricht der eigenen Konfession teil. Ein Abmelderecht bleibt davon unbeschadet. Der Unterricht wird in Schulen und Gemeinderäumen erteilt.
In Brandenburg findet der Religionsunterricht in der Regel in Gemeinderäumen statt. Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen, können von L-E-R (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) beurlaubt werden.
Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem zuständigen Pfarramt bzw. von der Abteilung Religionsunterricht.