Voraussetzung zur Erteilung von Katholischem Religionsunterricht im Staatsdienst ist neben der entsprechenden fachlichen Qualifikation die Missio Canonica (vgl. Ordnung Missio-canonica) bzw. die sog. Vorläufige Unterrichtserlaubnis.
Die Missio Canonica kann nach bestandener Zweiter Staatsprüfung auf Antrag verliehen werden. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine Vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.
Grundlage für das Verfahren sind die von der Deutschen Bischofskonferenz einheitlich erlassenen Rahmenrichtlinien zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und der Missio Canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas Katholische Religionslehre.
Kriterien für die Verleihung der Missio Canonica sind neben der fachlichen Qualifikation:
a) Die Religionslehrkraft ist bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche zu erteilen.
b) Die Religionslehrkraft beachtet in ihrer persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche.
Die Religionslehrkraft weist nach, dass sie vollständig in die Katholische Kirche aufgenommen ist (Taufe, Erstkommunion, Firmung).
Die Religionslehrkraft benennt eine Person aus dem kirchlichen Raum, die eine Referenz abgeben kann.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Missio canonica und die Vorläufige Unterrichtserlaubnis im Bistum Magdeburg ist Frau Erben-Grütz.
Download der Personalbogen für Missio canonica und Vorläufiger Unterrichtserlaubnis:
Dokument | Beschreibung |
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Vorläufigen Unterrichtserlaubnis | PDF, 129,2 KB |
Missio canonica | PDF, 101,3 KB |