Aktualisierung der Grundlagen für Religionsunterrichte und Ethikunterricht
19.04.2018
Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach.
Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat im nichtamtlichen Teil des Schulverwaltungsblattes (SVBl. LSA 3/2018, S. 35f.) einen Grundlagentext für die Religionsunterrichte und den Ethikunterricht im Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dieser Text dient der Information aller, die rechtliche oder organisatorische Fragen zum Wahlpflichtbereich haben: Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie religionsmündige Schülerinnen und Schüler.