Bildungspolitik - Schulträger kritisieren Finanzierungskonzept für Freie Schulen

23.10.2024

Die Freien Schulen in Sachsen-Anhalt nehmen den aktuellen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes (HHBG) 2025/2026 mit großer Sorge zur Kenntnis. Der Gesetzentwurf sieht eine verringerte Bezuschussung der Freien Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 vor. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wird ab dem 23. Oktober 2024 im Magdeburger Landtag beraten und soll im Februar 2025 beschlossen werden.

Hintergrund ist die geplante Etablierung eines neuen Modells zur Berechnung der staatlichen Zuschüsse (Finanzhilfe) für staatlich anerkannte Ersatzschulen. Die Finanzhilfe für Freie Schulen soll sich an den tatsächlichen Kosten im staatlichen Schulsystem orientieren.

Kleingerechnete Bemessungsgrundlage

Die Landesarbeitsgemeinschaft der christlich orientierten Schulen in Sachsen-Anhalt (LAG) sowie der Verband Deutscher Privatschulen in Sachsen-Anhalt e.V. (VDP) bewerten insbesondere die im neuen Modell vorgesehene Einführung einer sogenannten „Bemessungsgrundlage“ als problematisch, da durch diese die Kosten des staatlichen Schulsystems künstlich klein gehalten werden. „Die Bemessungsgrundlage sollte sich an den tatsächlichen Kosten des staatlichen Schulsystems orientieren, wurde vom Ministerium aber künstlich klein gerechnet“, so Sven Gora, kaufmännischer Vorstand der katholischen Edith-Stein-Schulstiftung. Hierdurch würden zentrale Kosten, die im und durch den Schulbetrieb einer Schule sowohl im Bereich der öffentlichen als auch freien Schulen entstehen, gekürzt oder vollständig unberücksichtigt, zum Beispiel Kosten für die Instandhaltung der Gebäude.

“Wir fordern die Parlamentarier im Magdeburger Landtag daher auf, den Entwurf zur Finanzierung der Freien Schulen aus dem Haushaltsbegleitgesetz herauszulösen“, sagte Dr. Dietrich Lührs als Sprecher der LAG. „Zudem erwarten die Freien Schulen vom Bildungsministerium, die Gespräche über den Gesetzentwurf wieder aufzunehmen, um ohne Zeitdruck gemeinsam zu einer Lösung zu kommen und die Vielfalt des Schulwesens in Sachsen-Anhalt zu erhalten“, ergänzte Katrin Hochheiser vom VDP.

In Sachsen-Anhalt gibt es 226 Schulen in freier Trägerschaft. Das sind ca. 28.000 Schülerinnen und Schüler. Davon lernen rund 3.200 Schülerinnen und Schüler an acht katholischen Schulen.

Beispielrechnung Schülerkostensätze/Schuljahr: 
Für einen Grundschüler an einer Freien Schule zahlt das Land im Schuljahr 2024/2025 laut vorläufigen Finanzhilfebescheiden des MB einen Schülerkostensatz von rund 6.330 €/Schuljahr. 
Entsprechend der im Haushaltsbegleitgesetz formulierten Regelungen würde dieser Betrag im Schuljahr 2025/26 auf rund 5.660 € pro Schüler und Schuljahr absinken.